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Grundlegende Informationen zur Schülerbeförderung

Sanus erklärt Ihnen alles Wissenswerte zum Thema: Schülerbeförderung in Berlin

Liebe Eltern oder Erziehungsberechtigte in Berlin – Keine Panik, wenn es Ihrem Kind aufgrund von physischen oder geistigen Gesundheitsproblemen schwerfällt, zur Schule zu kommen.
Die Stadt Berlin hat Maßnahmen ergriffen, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Ihr Kind die Bildung erhält, die es verdient. Gemäß den Bestimmungen der Sonderpädagogik (Abschnitt 36 und 37) können Schüler:innen mit Behinderungen in Berlin entweder zur Schule gebracht oder von einer Begleitperson unterstützt werden. In einigen Fällen ist diese Unterstützung auch für Schüler:innen möglich, die Schulen außerhalb der Stadtgrenzen besuchen.
Sanus-Fahrservice stellt Ihnen als Elternteil einen Leitfaden zum Thema Schülerbeförderung in Berlin zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Wer darf den Fahrservice von Sanus in Anspruch nehmen?

In Berlin wohnhafte Schüler;innen, die aufgrund einer Behinderung Probleme haben, den Schulweg auf herkömmlichen Weg, wie z.B. mit Bus, Bahn oder zu Fuß zu bewältigen, haben mit Hilfe der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch einreichen eines Antrags einen speziellen Beförderungsdienst zur nächstgelegenen, geeigneten und verfügbaren Bildungseinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen für den Schülerfahrdienst in Berlin
Hauptvoraussetzung ist, dass dem Schüler;in nachgewiesen werden kann, dass er nicht in der Lage ist, selbstständig den Weg zur Schule zu bewerkstelligen. Bei der Beurteilung der Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung des Schulweges sind neben dem Grad der Behinderung des Schulkindes auch Länge und Dauer des Schulweges einzubeziehen.
Nachweispflicht der Erziehungsberechtigten
Als Elternteil oder als Erziehungsberechtigte;r ist es erforderlich, dass Sie belegen können, dass eine unabhängige und selbstständige Beförderung des Schulkindes oder die Betreuung beziehungsweise die Begleitung Ihres Kindes, von Ihnen selbst oder einer angehörigen Person nicht realisierbar ist.

Ein Nachweis darüber, dass Sie bereits für die Pflege anderer Familienmitglieder verantwortlich sind oder eine Arbeitsbescheinigung vorlegen können, sowie wenn Sie selbst an körperlicher oder psychischer Erkrankung leiden, kann ein Behindertenausweis mit entsprechender Kennzeichnung als Beleg dienen.

Welche Leistungen sind in der kostenlosen Schülerbeförderung inbegriffen?

Die Leistungen und Verantwortlichkeiten der Schülerbeförderung sind durch Schulgesetze in jedem Bundesland individuell geregelt.

Obwohl die grundlegenden Regelungen in allen Bundesländern ähnlich sind, gibt es Unterschiede im Leistungsanspruch in Hinblick auf die Entfernung, Jahrgangsstufe und Art der Schule. Es ist jedoch allgemein festgelegt, dass Schüler unter angemessenen Bedingungen mit dem Schülertransport befördert werden müssen und Fahrkosten erstattet werden können.
Leistungsanspruch bei Umzug und Schulwechsel
SERVICE: Sanus-Fahrdienst der sichere Fahrservices für Schulkinder
SERVICE: Sanus-Fahrdienst der sichere Fahrservices für Schulkinder
Sanus-Fahrservice hat die ideale Lösung, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen oder einem zu langen Schulweg nicht von alleine zur Schule gelangt.

So funktioniert die Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung wird von speziellen Personenbeförderungsdiensten durchgeführt, die Verträge mit den Schulbehörden abgeschlossen haben. Die Genehmigung für den Schülerfahrservice wird in der Regel für ein Schuljahr erteilt.
Art des Transportes
In erster Linie werden für die Beförderung von Schüler;innen Sammeltransporte in Betracht gezogen.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Einsatz solcher Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Anzahl der zu befördernden Schulkinder und der Strecke nicht wirtschaftlich ist oder wenn es aufgrund der Schwere oder Eigenart der Behinderung des Schulkindes notwendig ist, können auch Einzelfahrten genutzt werden.

Beantragung in die Einbeziehung der staatl. finanzierten Schülerbeförderung

Um einen Platz beim Schülerfahrdienst in Berlin zu erhalten, können Sie sich an das Bezirksamt (Schulamt) sowie den KJGD bzw. das SIBUZ wenden.
Nur wenige Schritte zu einem unbeschwerten Schulweg:
Eventuelle Zusatzbedingung
Möglicherweise bedarf es einer Begutachtung durch den Schularzt / der Schulärztin sowie gegebenenfalls einer Expertise durch einen Schulpsychologen / einer Schulpsychologin, welche beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst oder beim SIBUZ durchgeführt werden kann.

Wenn es offenkundig ist, dass eine Beförderung notwendig ist, besteht die Möglichkeit, auf die Vorlage von ärztlichen Gutachten zu verzichten.

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