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Krankenfahrt einfach erklärt

Alles wichtige zum Thema Krankenfahrt

Bei einer Krankenfahrt werden Personen nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit mit einem speziell ausgestatteten Fahrzeug zu einem Arzt bzw. einer Ärztin oder ins Krankenhaus befördert.

Und zwar solche Personen, die ohne Hilfe nicht selbstständig zur medizinischen Einrichtung gelangen können und diese Hilfe auch nicht anderweitig organisieren können.

Solche Krankenfahrten sind laut Definition medizinisch notwendig und Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sanus-Fahrservice klärt Sie über Krankenfahrten aus med. notwendigen Gründen auf und bietet passende Service-Lösungen für Sie an.

Inhaltsverzeichnis

Wann kann eine Krankenfahrt in Anspruch genommen werden?

Krankenfahrten werden verordnet, wenn Ihre Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, Sie in eine medizinische oder fachliche Einrichtung gebracht werden müssen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Beispiele für eine Krankenfahrt:
SERVICE: Sanus-Fahrdienst bietet Patient:innen eine zuverlässige Krankenfahrt an
SERVICE: Sanus-Fahrdienst bietet Patient:innen eine zuverlässige Krankenfahrt an
Sanus-Fahrdienst ist Ihr, besonders erfahrener Partner, wenn es um den Transport von Patient:innen, geht die zuverlässig und pünktlich zu ihrer medizinischen Untersuchung gelangen müssen.

Diese Personengruppen können auf Krankenfahrten zurückgreifen

Die Verordnung für eine Krankenfahrt ist gesetzlich nur dann vorgesehen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Das heißt, dass die Person nicht in der Lage ist, selbst mit Bus, Bahn, Auto, zu Fuß oder anderen Möglichkeiten zu einer notwendigen Behandlung zu gelangen.
Folgende Patientinnen und Patienten sind laut SGB V (fünftem Sozialgesetzbuch) zu einer Krankenfahrt berechtigt:
Für all diese Patient:innen gilt allerdings eine Genehmigungspflicht für Krankenfahrten. Das bedeutet, dass sie die ärztliche Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen müssen, bevor sie den Patientenbeförderungsdienst in Anspruch nehmen dürfen.

Die Kosten für eine Krankenfahrt

Kosten für gesetzlich Versicherte
Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse ist die Verordnung Ihres Arztes, der damit versichert, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist.

Die Abrechnung bei der Krankenkasse übernimmt der Dienstleister direkt. Als gesetzlich Versicherter übernehmen Sie 10% der Kosten pro Fahrt. Allerdings darf die Zuzahlung für den Krankentransport maximal 10€ betragen und ist auf ein Minimum von 5€ festgelegt worden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Stehen die Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen, muss eine Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt geleistet werden, auch dann, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und ein Pflegegrad vorliegt.
TIPP: Wann sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung lohnt
TIPP: Wann sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung lohnt
Wenn Sie in einem Jahr viele Zuzahlungen leisten und Ihre Belastungsgrenze überschreiten, können Sie sich mit einem Antrag bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.
Kosten für Privatversicherte
Bekommen Sie eine Verordnung zur Berechtigung einer Krankenfahrt als Privatpatient genehmigt, müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen und sind vorerst Selbstzahler.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen jedoch die vollen Kosten. Prüfen Sie dennoch in Ihrem Tarif, in welcher Höhe Sie die Kosten erstattet bekommen.
Kosten für Selbstzahler
Wie hoch die Kosten für eine Krankenfahrt für Selbstzahler sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden, aufgrund regionaler Unterschiede.

Meist fällt eine Grundgebühr an, die je nach Anfahrt zwischen 100€ und 300€ liegen kann. Hinzu kommen die gefahrenen Kilometer, die sich nach Anzahl der Gesamtkilometer staffeln. Rechnen Sie mit rund 2€ bis 3€ pro gefahrenen Kilometer. Ein weiterer Faktor ist die Tageszeit. Einfluss hat zudem, ob die Fahrt an einem Werktag oder an einem Feiertag stattfindet.

Unabhängig davon, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten erstattet, empfiehlt es sich, vorab einen Kostenvoranschlag für den Krankentransport oder für eine Krankenfahrt einzuholen.

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