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Anspruch und Finanzierung eines SFD-Service für Privatfahrten

Profitieren Sie von der Fahrtpauschale für geh-, geistlich- und sehbehinderte Personen!

Dieser Artikel zur Finanzierung und Berechtigung zum Sonderfahrdienst für Privatfahrten dient lediglich als Einblick und ist nicht als vollwertige Steuerberatung anzusehen.
Hier erfahren Sie alles notwendige, um einen ersten Überblick zur Finanzierung eines SFD-Service zu erhalten. Außerdem klären wir, wer überhaupt Anspruch auf einen Sonderfahrdienst für private Fahrten hat und welche weiteren Möglichkeiten nutzbar sind. Bei tiefgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerfachberater oder an entsprechende staatliche Einrichtungen.
Passend zum Thema bietet Sanus-Fahrdienst geeignete Lösungen an, um Ihre Privatfahrten zu realisieren.

Inhaltsverzeichnis

Darf ich einen SFD-Service für Privarfahrten nutzen?

Folgende Personen haben Anspruch auf einen Sonderfahrdienst für private Fahrten:
Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind oder hilflos sind sowie Personen mit einen GdB von mindestens 70 und dem Vermerk einer Gehbehinderung oder einem GdB von 80 aufweisen, können Privatfahrten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Per Fahrservice oder mit einer der anderen vielzähligen Möglichkeiten
Sollte die Betroffene Person aufgrund des Behinderungsgrades nicht in der Lage sein ein Kraftfahrzeug zu führen oder Ihm/Ihr die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zuzumuten ist, dann ist es für die besagte Person möglich auf einen Sonderfahrdienst für Privatfahrten zurückzugreifen.
Andere Möglichkeiten wären zum Beispiel:
SERVICE: Sanus-Fahrdienst der zuverlässige Dienstleister für Ihre Privatfahrten
SERVICE: Sanus-Fahrdienst der zuverlässige Dienstleister für Ihre Privatfahrten
Wir bieten Ihnen Maßgeschneiderte Dienstleistungen an, um Ihre privaten Fahrten realisieren zu können.
Was gilt als Privatfahrt?

Finanzierung eines SFD für Privatfahrten

Anspruch auf 900€ Fahrkostenpauschale
Bei Erfüllung unten stehender Voraussetzung, können Sie seit dem Steuerjahr 2021 900 Euro pro Jahr (entspricht einer Fahrleistung von 3.000 Kilometern) pauschal als behinderungsbedingte Fahrtkosten in die Anlage “außergewöhnliche Belastungen” Ihrer Steuererklärung eintragen.
Info: Vollständige Kostenübernahme bei Krankenfahrten
Info: Vollständige Kostenübernahme bei Krankenfahrten
Krankheitsbedingte notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zu Ärzten, zur Krankengymnastik, zum Sanitätshaus oder zu weiteren med. Einrichtungen, werden bei Erfüllung bestimmter Kriterien Übernommen
Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro für blinde Menschen
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen eingetragen ist, erhöht sich Ihre Fahrtkostenpauschale auf 4.500 Euro pro Jahr (entspricht 15.000 Kilometern). Diesen Betrag können Sie in der Steuererklärung geltend machen, ohne die Ihnen entstandenen Kosten im Einzelnen nachweisen zu müssen.

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