Richtlinien zum Sonderfahrdienst
Sanus erklärt Ihnen alles Wissenswerte zum Thema: Behindertentransport in Berlin
„Wenn Sie aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer chronischen Krankheit Schwierigkeiten haben, sich fortzubewegen, kann es schwierig sein, die geeignete Transportlösung zu finden – In diesen Fällen können Fahrdienste, wie unter anderem der von Sanus, eine ideale Alternative darstellen.“
Sonderfahrdienste ermöglichen es Ihnen, bequem und sicher von einem Ort zum anderen zu gelangen, wie zum Beispiel zur Arztpraxis, zur Arbeit oder einfach zum Kino.
Das Beste daran: Einige der Sonderfahrdienste sind für Sie sogar kostenlos, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel, wenn Sie aufgrund einer starken Gehbehinderung, die durch das Merkzeichen aG gekennzeichnet ist, auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, aber diese nicht nutzen können.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend zum Thema der Behindertenbeförderung in Berlin beraten. Wir finden für Sie die optimale Lösung und unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg.
Inhaltsverzeichnis
Welche Personengruppen sind berechtigt, den Fahrservice von Sanus zu nutzen?
Personen mit Behinderungen haben das Recht auf Mobilitätsleistungen, wenn der Einsatz öffentlicher Verkehrsmittel für sie unzumutbar ist.
Fahrdienste wie Sanus können im Allgemeinen von jeder Personengruppe in Anspruch genommen werden, deren Mobilität aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen so stark eingeschränkt ist, dass öffentliche Verkehrsmittel keine Option darstellen. Um von der kostenlosen Beförderung zu profitieren, benötigen Sie ein Gutachten, das Ihnen einen Transportschein ermöglicht.
Einen Rechtsanspruch kann Sanus Ihnen leider nicht gewähren, dennoch besteht eine vielversprechende Möglichkeit, einen Transportschein zu erhalten, wenn Sie folgender Personengruppe angehören:
- Personen mit einer außergewöhnliche Gehbehinderung (genannt Merkzeichen "aG"),
- Personen ab einer Mobilitätseinschränkung von einem Grad der Behinderung von 80%
Welche Leistungen sind in der kostenlosen Behindertenbeförderung mit Inbegriffen?
Sonderfahrdienste wie Sanus haben das Ziel, die soziale Integration von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicherzustellen.
Hierbei wird unterschieden aus welchem Grund Sie einen Fahrdienst in Anspruch nehmen.:
- Falls Sie aufgrund medizinischer Anliegen einen Arzttermin wahrnehmen müssen und eine Untersuchung ansteht, beispielsweise wegen einer bevorstehenden Untersuchung, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Nutzung eines Krankentransportdienstes, wie unseren, zu stellen.
- Wenn Sie einer bestimmten Personengruppe angehören und der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Sie nicht möglich ist, können Sie ebenfalls Anspruch auf einen Fahrdienst zur Arbeit haben. Die Bewilligung eines solchen Dienstes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit. Gleiches gilt, wenn Sie auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem Job sind. In diesem Fall kann Ihnen die Arbeitsagentur ein bestimmtes Budget aus dem Vermittlungsbudget zur Verfügung stellen, um unseren Fahrdienst zu nutzen.
- Zudem besteht die Möglichkeit, Freunde und Verwandte zu besuchen sowie kulturelle Ereignisse wie Theaterbesuche oder den Gang zum Friseur wahrnehmen zu können. Dies zählt zur sozialen Teilhabe. Der Sonderfahrdienst wird unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten von den jeweiligen Kommunen oder Bezirken zur Verfügung gestellt .
Wer bezahlt den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung?
Es ist von Bedeutung zu erfahren, wer die finanzielle Verantwortung für die Beförderung von Personen mit Beeinträchtigungen trägt.
Hier präsentiert Ihnen Sanus einen bündigen Überblick über potenzielle Finanzierungsoptionen:
- Im Allgemeinen übernimmt die Krankenversicherung des Patienten die Kosten für den Transport im medizinischen Bereich. Diese Form der Beförderung gehört zur Kategorie der medizinischen Transporte.
- Die Beförderung aus sozialen Gründen, werden in der Regel von der Eingliederungshilfe übernommen, entsprechend dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX § 83), das Teil der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen ist.
- Manchmal werden die Kosten für Transportdienstleistungen auch von Institutionen wie der Arbeitsagentur und dem Sozialamt übernommen.
Um genaue Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für die Beförderung zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Behindertenberater Ihrer örtlichen Regierung zu wenden. Im Allgemeinen hängt die Höhe des Budgets von den Unterstützungsleistungen ab, die Sie benötigen. In den meisten Fällen können Sie mit einem Freibetrag für Transportdienste in Höhe bis zu 800 Euro pro Monat rechnen. Den Antrag stellen Sie beim entsprechenden Kostenträger.
Wie beantrage ich einen sogenannten Transportschein?
Um einen Transportdienst wie Sanus nutzen zu können, brauchen Sie einen Transportschein. Dafür müssen einige Schritte beachtet werden, welche wir Ihnen im folgenden bündig erklären. Sobald Sie diese Schritte abgeschlossen haben, können Sie unseren Transportdienst nutzen und die Bequemlichkeit und Einfachheit genießen, die Sanus bietet.
Die „T“-Kennzeichnung wird anerkannt, wenn Sie eine Mobilitätseinschränkungen aufweisen.
- Sie müssen eine spezielle Autorisierungsnummer namens "Berechtigten-Nummer" beantragen.
- Diese Nummer kann nur beantragt werden, wenn Sie die "T" -Kennzeichnung im Berliner Versorgungsamt beantragt haben.
Um das Ganze etwas einfacher zu gestalten, können Sie sich direkt an das LAGeSo wenden, um weitere Informationen zu erhalten und Unterstützung bei der Beantragung der Berechtigten-Nummer zu erhalten.
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Quellen und externe Links
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